Was die Pflicht genau sagt
Die Rechtsgrundlage ist § 7 Absatz 1 der Geflügelpest-Verordnung. Danach hat der Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühnerbestandes die Tiere seines Bestandes durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen – und zwar so, dass im gesamten Bestand ein ausreichender Immunschutz gewährleistet ist. Die Pflicht gilt ab dem ersten Tier, unabhängig von der Bestandsgröße und unabhängig davon, ob Sie gewerblich oder rein hobbymäßig halten.
Hier steckt die Ursache für die ganze Verwirrung: Das Gesetz nennt kein Intervall in Wochen. Es beschreibt ein Ergebnis – ausreichender Immunschutz – und überlässt den Weg dorthin dem Impfstoff und dem Tierarzt. Deshalb findet man im Netz nebeneinander „alle 6 Wochen“, „alle 3 Monate“ und „einmal jährlich“, ohne dass eine dieser Angaben falsch sein müsste: Sie gehören zu verschiedenen Impfstoffen und verschiedenen Schemata.
Betroffen sind ausschließlich Hühner und Truthühner (Puten). Enten, Gänse, Wachteln, Perlhühner und Laufvögel fallen nicht unter diese Impfpflicht. Wer eine gemischte Haltung hat, impft also nur einen Teil des Bestandes.
Die zwei üblichen Impfschemata
In den Merkblättern der Veterinärämter tauchen im Wesentlichen zwei Wege auf. Beide beginnen mit derselben Grundimmunisierung über das Trinkwasser und unterscheiden sich erst im dritten Schritt.
| Schema 1 – Jahresschutz | Schema 2 – dauerhaft Trinkwasser | |
|---|---|---|
| 1. Impfung | Trinkwasser (Lebendimpfstoff) | Trinkwasser (Lebendimpfstoff) |
| 2. Impfung | Trinkwasser, 6 Wochen später | Trinkwasser, 6 Wochen später |
| 3. Impfung | Injektion durch den Tierarzt (Inaktivatimpfstoff), 6 Wochen später | Trinkwasser, 6–8 Wochen später |
| Danach | Schutz ca. 1 Jahr, dann Auffrischung | dauerhaft alle 6–8 Wochen wiederholen |
| Wer darf impfen | Schritt 3 nur der Tierarzt | Halter selbst, nach Behandlungsanweisung |
Für kleine Hobbybestände ist Schema 1 in der Praxis meist die entspanntere Wahl: Nach der Grundimmunisierung kommt der Tierarzt einmal, und danach ist für rund ein Jahr Ruhe. Schema 2 kommt ohne Tierarztbesuch aus, verlangt dafür aber alle sechs bis acht Wochen Disziplin – und genau daran scheitert es erfahrungsgemäß, weil ein einzelner vergessener Termin die Schutzlücke aufreißt.
Wer impfen darf – und woher der Impfstoff kommt
Der Impfstoff ist ausschließlich über praktizierende Tierärzte erhältlich. Das gilt auch dann, wenn die Abgabe über einen Geflügelzuchtverein organisiert wird – ein in Deutschland üblicher und ausdrücklich vorgesehener Weg, um Hobbyhalter bei der Impfpflicht zu unterstützen, aber eben immer mit einem Tierarzt in der Kette.
Die Trinkwasserimpfung mit Lebendimpfstoff dürfen Sie selbst verabreichen, sofern Sie sich an die Behandlungsanweisung Ihres Tierarztes halten. Seit April 2020 dürfen entsprechende Lebendimpfstoffe auch an nicht gewerbliche Halter abgegeben werden. Die Injektion mit Inaktivatimpfstoff bleibt dem Tierarzt vorbehalten.
Praktisch bei der Trinkwasserimpfung
- Nur gesunde Tiere impfen. Ein Bestand mit Infekt oder starkem Parasitendruck bildet keinen zuverlässigen Schutz aus.
- Vorher kurz das Wasser wegnehmen, damit die Tiere den gelösten Impfstoff zügig und in ausreichender Menge aufnehmen. Wie lange, steht in der Behandlungsanweisung.
- Alle Tiere müssen trinken. Genug Tränken aufstellen, damit auch rangniedere Hennen herankommen – wer nicht trinkt, ist nicht geimpft.
- Nebenwirkungen unverzüglich dem Tierarzt melden.
Altersgrenzen
Die beiden Impfstoffarten haben unterschiedliche Mindestalter, und das entscheidet mit über das Schema:
| Impfung | Frühestens ab | Wer |
|---|---|---|
| Trinkwasser (Lebendimpfstoff) | 1. Lebenstag | Halter, nach Behandlungsanweisung |
| Injektion (Inaktivatimpfstoff) | 14.–16. Lebenswoche | nur Tierarzt |
Wenn Sie oben das Schlupfdatum eintragen, prüft der Rechner, ob der Injektionstermin aus Schema 1 überhaupt schon im zulässigen Alter liegt – bei früh geschlüpften Küken fällt er sonst zu früh. Wann Ihre Küken schlüpfen, rechnet der Brutkalender aus; wann sie danach mit dem Legen beginnen, der Legebeginn-Rechner.
Dokumentation: das Behandlungsbuch
Die Impfung zu verabreichen reicht nicht – sie muss nachweisbar sein. Die Verabreichung der Trinkwasserimpfung ist im Behandlungsbuch zu dokumentieren; das Buch ist fünf Jahre aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Notieren Sie mindestens Datum, Impfstoff samt Chargennummer, Tierzahl und Tierart.
Ein zweiter Nachweis wird an anderer Stelle fällig: Für Ausstellungen und Geflügelmärkte müssen Hühner und Puten von einer tierärztlichen Bescheinigung über die Newcastle-Impfung begleitet sein. Wer im Herbst auf eine Rassegeflügelschau will, plant die Impftermine deshalb rückwärts vom Ausstellungsdatum.
Das Behandlungsbuch ist nicht dasselbe wie das Bestandsregister, das Sie ohnehin führen müssen – was da hineingehört und welche Meldungen sonst noch fällig sind, steht im Leitfaden Hühner anmelden.
Häufige Fragen
Muss ich meine Hühner gegen die Newcastle-Krankheit impfen?
Ja, nach § 7 Absatz 1 Geflügelpest-Verordnung – ab dem ersten Tier, unabhängig von Bestandsgröße und davon, ob gewerblich oder hobbymäßig gehalten wird. Für Enten, Gänse und Wachteln gilt die Pflicht nicht.
Wie oft muss gegen Newcastle geimpft werden?
Das Gesetz nennt kein festes Intervall, sondern verlangt dauerhaft ausreichenden Immunschutz im Bestand. Praktisch: bei reiner Trinkwasserimpfung alle 6 bis 8 Wochen, nach einer Injektion mit Inaktivatimpfstoff meist etwa ein Jahr. Verbindlich ist die Gebrauchsinformation Ihres Impfstoffs.
Darf ich meine Hühner selbst impfen?
Die Trinkwasserimpfung ja, wenn Sie die Behandlungsanweisung des Tierarztes einhalten. Der Impfstoff kommt trotzdem immer über einen Tierarzt – auch bei Abgabe über einen Zuchtverein. Die Injektion darf nur der Tierarzt setzen.
Ab welchem Alter dürfen Küken geimpft werden?
Die Trinkwasserimpfung ab dem ersten Lebenstag. Die Injektion mit Inaktivatimpfstoff erst ab der 14. bis 16. Lebenswoche und nur durch den Tierarzt.
Muss ich die Impfung dokumentieren?
Ja, im Behandlungsbuch, fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Für Ausstellungen und Märkte kommt eine tierärztliche Bescheinigung dazu.
Was passiert, wenn ich nicht impfe?
Ordnungswidrigkeit, Bußgeld möglich. Praktisch relevanter: keine Ausstellungen und Märkte, und im Seuchenfall sind Entschädigungsansprüche gegenüber der Tierseuchenkasse gefährdet.
Ich habe einen Termin verpasst – muss ich neu anfangen?
Das entscheidet Ihr Tierarzt. Je nach Impfstoff und Länge der Lücke wird entweder normal weitergeimpft oder die Grundimmunisierung wiederholt. Der Rechner rechnet ab dem Datum, das Sie eintragen – bei einer größeren Lücke tragen Sie die tatsächlich letzte Impfung ein und fragen zusätzlich in der Praxis nach.