Leitfaden · Rechtliche Pflichten

Hühner anmelden: zwei Stellen, ab dem ersten Tier.

Auch drei Hennen im Garten sind in Deutschland meldepflichtig – und zwar sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse. Diese Übersicht zeigt, wer was meldet, welche Fristen und Kosten gelten und welche Pflichten danach dauerhaft bestehen.

Die Kurzfassung

PflichtWoWann
BestandsanzeigeZuständiges Veterinäramt (Kreis/Stadt)Zu Haltungsbeginn
TierhaltermeldungTierseuchenkasse des BundeslandesZu Haltungsbeginn, dann jährlich
Impfung Newcastle-KrankheitEigenständig oder TierarztFortlaufend
Bestandsregister führenZu Hause, auf Verlangen vorzeigenDauerhaft, Aufbewahrung 3 Jahre

Warum zwei Meldungen?

Das ist der Punkt, an dem die meisten Halter durcheinanderkommen: Die Anmeldung bei der einen Stelle ersetzt die andere nicht. Beide sind vorgeschrieben und haben unterschiedliche Aufgaben.

Das Veterinäramt ist Teil Ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung und für die Tiergesundheit vor Ort zuständig. Die Meldung dient der Seuchenüberwachung: Bricht in Ihrer Region die Geflügelpest aus, weiß die Behörde, wo Geflügel steht, und kann Aufstallungsanordnungen gezielt zustellen. Diese Meldung ist in der Regel kostenlos.

Die Tierseuchenkasse ist eine Solidargemeinschaft aller Tierhalter auf Landesebene. Jeder Halter zahlt einen kleinen Jahresbeitrag; im Seuchenfall entschädigt die Kasse für getötete Tiere und trägt Kosten der Bekämpfung. Ohne Registrierung gibt es im Ernstfall keine Entschädigung – das ist neben der Rechtspflicht das eigentliche praktische Argument.

Schritt für Schritt

1. Tierseuchenkasse

Suchen Sie online nach „Tierseuchenkasse“ plus dem Namen Ihres Bundeslandes – jedes Land betreibt eine eigene Kasse mit eigenem Online-Formular. Abgefragt werden üblicherweise Name und Anschrift, der tatsächliche Standort des Stalls, die Tierart und die voraussichtliche Tierzahl. Sie erhalten anschließend eine Registriernummer (in einigen Ländern zwölfstellig), die Sie dauerhaft aufbewahren sollten: Sie brauchen sie bei jeder weiteren Meldung, beim Tierarzt und bei Käufen von Impfstoff.

Die Neuanmeldung ist zeitnah zum Haltungsbeginn vorzunehmen; mehrere Bundesländer nennen dafür ausdrücklich eine Frist von zwei Wochen.

2. Veterinäramt

Das zuständige Amt finden Sie über die Website Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt, meist unter „Veterinäramt“ oder „Amt für Verbraucherschutz“. Viele Ämter stellen ein Online- oder PDF-Formular bereit; sonst genügt eine formlose Mitteilung mit Name, Anschrift, Standort der Tiere, Tierart und Tierzahl. Meldepflichtig ist übrigens nicht nur das Huhn: Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Fasane, Perlhühner und Tauben fallen ebenso darunter.

3. Jährliche Stichtagsmeldung

Einmal im Jahr – in den meisten Bundesländern zum Stichtag im Januar – melden Sie der Tierseuchenkasse Ihre aktuelle Tierzahl. Daraus errechnet sich der Jahresbeitrag. Änderungen wie die Aufgabe der Haltung sind ebenfalls zu melden.

Was kostet das?

Für Hobbybestände bewegen sich die Beiträge in einer Größenordnung, die niemanden von der Haltung abhalten wird: pro Tier meist im Cent- bis niedrigen Eurobereich, in einigen Bundesländern sind kleine Bestände ganz beitragsfrei. Die konkreten Sätze legt jedes Bundesland in seiner Beitragssatzung fest und ändert sie gelegentlich – ein Blick auf die Website Ihrer Landeskasse ist deshalb zuverlässiger als jede Zahl, die hier stehen könnte.

Pflichten nach der Anmeldung

Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit

Hühner- und Putenbestände müssen in Deutschland regelmäßig gegen die Newcastle-Krankheit geimpft werden – auch im Hobbybereich und unabhängig von der Tierzahl. Für kleine Bestände sind Trinkwasserimpfungen in mehrwöchigem Abstand üblich; alternativ impft der Tierarzt per Injektion in größerem Intervall. Verstöße gegen die Impfpflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Impfstoff und Beratung bekommen Sie über den Tierarzt oder häufig über den örtlichen Kleintierzuchtverein.

Bestandsregister (Stallbuch)

Halter sind verpflichtet, ein Bestandsregister zu führen: Zu- und Abgänge von Tieren mit Datum, Herkunft und Verbleib, Impfungen und Behandlungen. Das Register ist mindestens drei Jahre aufzubewahren und dem Veterinäramt auf Verlangen vorzulegen. Ein einfaches Heft genügt, solange die Angaben vollständig und nachvollziehbar sind.

Biosicherheit gegen die Geflügelpest

Aus den Regelungen zur Geflügelpest ergeben sich praktische Pflichten, die im Alltag leicht zu erfüllen sind: Gefüttert und getränkt wird nur dort, wo Wildvögel nicht herankommen – also im Stall oder unter einer Überdachung, nicht offen im Auslauf. Futter, Einstreu und Geräte werden geschützt gelagert. In Zeiten erhöhten Geflügelpestrisikos ordnen Behörden regional eine Aufstallung an; wer registriert ist, wird darüber informiert.

Darf ich im Wohngebiet überhaupt Hühner halten?

In aller Regel ja: Die Haltung einiger Hühner im Garten gilt baurechtlich als Kleintierhaltung und ist in Wohngebieten üblicherweise ohne Baugenehmigung zulässig, solange sie den Rahmen des Hobbys nicht verlässt. Grenzen setzen im Einzelfall der Bebauungsplan, die Zahl der Tiere und die Frage des Hahns – dessen Krähen ist der häufigste Streitpunkt mit Nachbarn und wird von Gerichten regelmäßig als zumutbar oder unzumutbar eingestuft, je nach Wohngebiet und Uhrzeit. Zur Miete gilt zusätzlich: Fragen Sie den Vermieter, bevor der Stall steht.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht fasst den bundesweiten Rahmen zusammen. Die Zuständigkeiten, Fristen, Beitragssätze und Details der Impfvorgaben sind Ländersache und ändern sich gelegentlich. Verbindlich sind ausschließlich die Angaben Ihrer Tierseuchenkasse und Ihres Veterinäramts – ein Anruf dort dauert fünf Minuten und beantwortet jede Restfrage. Dies ist keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Muss ich schon drei Hühner anmelden?

Ja – die Meldepflicht gilt ab dem ersten Tier, unabhängig davon, ob Sie die Tiere gewerblich oder rein privat halten.

Gilt das auch für Wachteln, Enten oder Tauben?

Ja. Die Meldepflicht umfasst neben Hühnern auch Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben und Laufvögel.

Ich halte seit Jahren Hühner und habe nie gemeldet – was jetzt?

Melden Sie nach. Die Kassen und Ämter sind an sauberen Beständen interessiert, nicht an Strafen; die Nachmeldung ist in aller Regel unkompliziert.

Und in Österreich oder der Schweiz?

Dort gelten eigene Regelungen: In Österreich ist die Geflügelhaltung über die Veterinärinformationssystem-Meldung (VIS) zu registrieren, in der Schweiz über die kantonale Tierverkehrsdatenbank. Details erfragen Sie bei der jeweils zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlagen Meldepflicht: Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV). Impfpflicht Newcastle-Krankheit und Biosicherheit: Geflügelpest-Verordnung. Haltungsanforderungen: Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) sowie Tierschutzgesetz (TierSchG). Zuständig für Vollzug, Fristen und Beitragssätze sind die Länder – maßgeblich sind Ihre Tierseuchenkasse und Ihr Veterinäramt. Stand: 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.